BaFin setz Zwangsgeld gegen KREMLIN AG fest
Die BaFin hat am 18. Oktober 2016 gegen die KREMLIN AG Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro festgesetzt.
Die KREMLIN AG hatte gegen die Vorschriften des § 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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