BaFin: Thorsten Karl Peter Wilke muß Rückabwickeln

Last Updated: Donnerstag, 09.06.2016By Tags: ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Thorsten Karl Peter Wilke, Bergisch-Gladbach, mit Bescheid vom 24. Mai 2016 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Wilke schloss mit Dritten Vereinbarungen, nach denen er verpflichtet ist, das angenommene Kapital nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums an die Geldgeber zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt Herr Wilke das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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