DWS Investment GmbH – Jahresbericht 01.01.2022 bis 31.12.2022 AL GlobalDynamik (EUR) DE000DWS29K3

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.01.2022 bis 31.12.2022

AL GlobalDynamik
ISIN Nr.: DE000DWS29K3

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

Der Fonds strebt die Erwirtschaftung einer Wertsteigerung in Euro an. Um dies zu erreichen, investiert er vornehmlich in Anteile oder Aktien an anderen Investmentvermögen (beispielsweise börsengehandelte Indexfonds, ETFs – Exchange-Traded Funds). Für den Investmentauswahlprozess wird neben dem finanziellen und wirtschaftlichen Erfolg auch die Bereiche Umwelt, Soziales und Corporate Governance (sog. ESG-Kriterien für die entsprechenden englischen Bezeichnungen Environmental, Social und Governance) bewertet und berücksichtigt. Die ESG-Kriterien werden in einem hauseigenen ESG-Rating zusammengefasst, das auf Basis verschiedener ESG-Datenanbieter berechnet wird*.

In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende Dezember 2022 verzeichnete der Fonds AL GlobalDynamik einen Wertrückgang von 16,6% je Anteil (nach BVI-Methode; in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland/​Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.

Im Jahr 2022 gerieten die internationalen Kapitalmärkte in zunehmend raueres Fahrwasser. Dieser Abwärtstrend begann mit dramatisch steigenden Inflationszahlen aufgrund von zunehmenden Lieferengpässen im Rahmen der steilen Konjunkturerholung nach dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie. Mit der russischen Invasion in die Ukraine am 24. Februar 2022 und dem in der Folge andauernden Ukraine-Krieg wurde die Situation weiter verschärft. Zunehmende Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit zum Teil von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. So erhöhte beispielsweise die US-Notenbank (Fed) in sieben Schritten ab Mitte März bis Mitte Dezember 2022 ihren Leitzins um 4,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 4,25% p.a. – 4,50% p.a. Die Europäische Zentralbank (EZB) zog in der zweiten Julihälfte 2022 nach und hob ihren Leitzins nach knapp dreijähriger Pause in vier Schritten um zweieinhalb Prozentpunkte auf insgesamt 2,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein im Verlauf des Jahres 2022 sich abschwächendes Wirtschaftswachstum weltweit mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. In diesem Anlageumfeld verzeichneten die internationalen Aktienbörsen im Berichtszeitraum deutliche Kursrückgänge und schlossen zumeist tief im Minus. Besser behaupten konnte sich allerdings Japans Aktienmarkt dank der Yen-Schwäche, die japanische Export-Unternehmen begünstigte. Angesichts global hoher Verschuldung und zunächst noch sehr niedriger Zinsen kam es im Jahresverlauf bis Ende Dezember 2022 an den Anleihemärkten zu merklichen Kursrückgängen bei einem spürbaren Anstieg der Anleiherenditen. Kerntreiber des Renditeanstiegs waren die Inflationsdynamik und die als Reaktion darauf deutliche Zinsanhebung der Zentralbanken. Die Märkte für Unternehmensanleihen (Corporate Bondmärkte) mussten sowohl im Investment-Grade-Segment als auch bei High Yield-Papieren Kursrückgänge bei gestiegenen Renditen und ausgeweiteten Risikoprämien hinnehmen.

Das Portfoliomanagement legte im Rahmen der Anlagepolitik des Fonds in globale Aktien- und Renten-ETFs sowie andere Fonds an. Auf der Währungsseite wies der Fonds AL GlobalDynamik ein diversifiziertes Fremdwährungsexposure (unter Berücksichtigung der Engagements in Zielfonds) auf.

Der Großteil der negativen Wertentwicklung im Jahr 2022 ist auf Aktien zurückzuführen, wobei sich Titel aus Schwellenländern noch schwächer abschnitten als Aktien aus entwickelten Märkten. Aber auch Renteninvestments belasteten aufgrund der zuvor beschriebenen Gründe das Anlageergebnis des Fonds. Lediglich die Fremdwährungsseite, insbesondere der US-Dollar, der gegenüber dem Euro aufwertete, leistete einen positiven Ergebnisbeitrag.

AL GlobalDynamik
Wertentwicklung seit Auflegung

aufgelegt am 2.11.2020 = 100

Angaben auf Euro-Basis

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.12.2022

AL GlobalDynamik
Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr seit Auflegung1)
DE000DWS29K3 -16,6% 2,3%

1) aufgelegt am 2.11.2020

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.12.2022

Angaben auf Euro-Basis

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Verluste durch den Verkauf von inländischen Investmentanteilen und durch den Verkauf von Futures.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 31.12.2022

Bestand in EUR %-Anteil am
Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile:
Indexfonds 45.096.467,63 85,63
Rentenfonds 6.884.064,00 13,07
Summe Investmentanteile: 51.980.531,63 98,70
2. Bankguthaben 692.181,15 1,31
3. Sonstige Vermögensgegenstände 427,77 0,00
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -6.493,85 -0,01
III. Fondsvermögen 52.666.646,70 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.12.2022

Wertpapier-
bezeichnung
Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in
EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Investmentanteile 51.980.531,63 98,70
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) 51.980.531,63 98,70
DWS Invest ESG Euro High Yield XC
(LU2111936113)
(0,200%)
Stück 73.800 74.800 1.000 EUR 93,2800 6.884.064,00 13,07
Xtr II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF 1D
(LU0484968812)
(0,060%)
Stück 32.700 10.700 EUR 133,4850 4.364.959,50 8,29
Xtr USD Corp Bd SRI PAB UCITS ETF 2C – EUR Hd
(IE00BL58LL31)
(0,110%)
Stück 157.400 57.400 EUR 30,5120 4.802.588,80 9,12
Xtrackers MSCI Europe ESG UCITS ETF 1C
(IE00BFMNHK08)
(0,100%)
Stück 340.900 51.900 35.000 EUR 23,9700 8.171.373,00 15,52
Xtrackers MSCI Japan ESG UCITS ETF 1C
(IE00BG36TC12)
(0,100%)
Stück 217.200 26.900 4.700 EUR 16,4780 3.579.021,60 6,80
Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG UCITS ETF 1C
(IE00BG370F43)
(0,250%)
Stück 179.900 35.600 16.700 USD 42,3275 7.147.284,82 13,57
Xtrackers MSCI USA ESG UCITS ETF 1C
(IE00BFMNPS42)
(0,050%)
Stück 215.300 49.100 41.800 USD 39,3000 7.941.890,37 15,08
Xtrackers MSCI World ESG UCITS ETF 1C
(IE00BZ02LR44)
(0,100%)
Stück 340.200 45.000 54.800 USD 28,4650 9.089.349,54 17,26
Summe Wertpapiervermögen 51.980.531,63 98,70
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 692.181,15 1,31
Bankguthaben 692.181,15 1,31
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 576.639,72 % 100 576.639,72 1,09
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
Schweizer Franken CHF 12.889,59 % 100 13.104,50 0,02
Britische Pfund GBP 14.742,80 % 100 16.648,18 0,03
Japanische Yen JPY 2.825.637,00 % 100 20.076,29 0,04
US Dollar USD 70.010,06 % 100 65.712,46 0,12
Sonstige Vermögensgegenstände 427,77 0,00
Zinsansprüche EUR 427,77 % 100 427,77 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -6.493,85 -0,01
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -6.493,85 % 100 -6.493,85 -0,01
Fondsvermögen 52.666.646,70 100,00
Anteilwert 102,30
Umlaufende Anteile 514.833,000

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 30.12.2022
Schweizer Franken CHF 0,983600 = EUR 1
Britische Pfund GBP 0,885550 = EUR 1
Japanische Yen JPY 140,745000 = EUR 1
US Dollar USD 1,065400 = EUR 1

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Investmentanteile
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile)
Xtra. ESG USD EM Bd.Quality W. UCITS ETF 2D-EUR H. (IE00BD4DXB77) (0,400%) Stück 15.000 676.000
Xtrackers II EUR High Yield Corp. Bd. UCITS ETF 1D (LU1109942653) (0,250%) Stück 31.000 331.000

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 72.656
(Basiswerte: Euro STOXX 50 Price Euro, FTSE 100 Index, mini
MSCI Emerging Market Index, S&P 500 Index, Swiss Market Index
(SMI), Tokyo Stock Price (TOPIX) Index)
Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 3.103
(Basiswerte: EURO-BOBL JUN 22, EURO-BUND JUN 22, EURO-
BUND MAR 22, US ULTRA T-BOND JUN 22, US ULTRA T-BOND
SEP 22)
Devisentermingeschäfte
Gekaufte Kontrakte: EUR 47.585
(Basiswerte: EUR/​CHF FUTURE (CME) DEC 22, EUR/​CHF
FUTURE (CME) JUN 22, EUR/​CHF FUTURE (CME) SEP 22,
EUR/​GBP FUTURE (CME) DEC 22, EUR/​GBP FUTURE (CME)
JUN 22, EUR/​GBP FUTURE (CME) SEP 22, EUR/​JPY FUTURE
DEC 22, EUR/​JPY FUTURE JUN 22, EUR/​JPY FUTURE MAR 22,
EUR/​JPY FUTURE SEP 22, EUR/​USD FUTURE (CME) DEC 22,
EUR/​USD FUTURE (CME) JUN 22, EUR/​USD FUTURE (CME)
MAR 22, EUR/​USD FUTURE (CME) SEP 22)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 4.688,69
2. Erträge aus Investmentzertifikaten EUR 401.048,07
3. Sonstige Erträge EUR 699,61
Summe der Erträge EUR 406.436,37
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) EUR -1.920,33
2. Verwaltungsvergütung EUR -77.579,80
davon:
Kostenpauschale EUR -77.579,80
Summe der Aufwendungen EUR -79.500,13
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 326.936,24
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 2.224.980,48
2. Realisierte Verluste EUR -4.051.425,03
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -1.826.444,55
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -1.499.508,31
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -6.142.039,85
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR -2.674.616,01
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -8.816.655,86
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -10.316.164,17

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Enthalten sind negative Zinsen auf Bankguthaben.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 61.517.558,26
1. Mittelzufluss (netto) EUR 1.438.967,19
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 1.438.967,19
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR 0,00
2. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR 26.285,42
3. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -10.316.164,17
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -6.142.039,85
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR -2.674.616,01
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 52.666.646,70

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Wiederanlage Insgesamt Je Anteil
I. Für die Wiederanlage verfügbar
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -1.499.508,31 -2,91
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 1) EUR 1.499.508,31 2,91
3. Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag EUR 0,00 0,00
II. Wiederanlage EUR 0,00 0,00

1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres EUR
Anteilwert
EUR
2022 52.666.646,70 102,30
2021 61.517.558,26 122,66
2020 52.983.155,79 105,97
2019

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 0,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

75% MSCI All Country World, 9% JPM Global Div EMBI Hedged in EUR, 9% Barclays Global High Yield Hedged in EUR, 7% Barclays Global Aggregate Credit Hedged in EUR Index

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 60,775
größter potenzieller Risikobetrag % 93,280
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 76,842

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,1, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 102,30

Umlaufende Anteile: 514.833,000

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 0,34% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,30% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen AL GlobalDynamik keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 6.211,49. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0,47 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 161 642,73 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist eine Tochtergesellschaft der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“), Frankfurt am Main, einem der weltweit führenden Vermögensverwalter mit einer breiten Palette an Investmentprodukten und -dienstleistungen über alle wichtigen Anlageklassen sowie auf Wachstumstrends zugeschnittenen Lösungen.

Die DWS KGaA, an der die Deutsche Bank AG eine Mehrheitsbeteiligung hält, ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Infolge einer branchenspezifischen Regulierung gemäß OGAW V (fünfte Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sowie gemäß § 1 und § 27 der deutschen Institutsvergütungsverordnung („InstVV“) findet die Vergütungspolitik und -strategie des Deutsche Bank-Konzerns („DB-Konzern“) keine Anwendung auf die Gesellschaft. Die DWS KGaA und ihre Tochterunternehmen („DWS-Konzern“ oder nur „Konzern“) verfügen über eigene vergütungsbezogene Governance-Regeln, Richtlinien und Strukturen, unter anderem einen konzerninternen DWS-Leitfaden zur Ermittlung von Mitarbeitern mit wesentlichem Einfluss auf Ebene der Gesellschaft sowie auf Ebene des DWS-Konzerns im Einklang mit den in der OGAW V und den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“) aufgeführten Kriterien.

Governance-Struktur

Das Management des DWS-Konzerns erfolgt durch die DWS Management GmbH als Komplementärin der DWS KGaA. Die Geschäftsführung der Komplementärin besteht aus sechs Mitgliedern, die die Geschäftsführung („GF“) des Konzerns bilden. Die durch das DWS Compensation Committee („DCC“) unterstützte Geschäftsführung ist für die Einführung und Umsetzung des Vergütungssystems für Mitarbeiter verantwortlich. Dabei wird sie vom Aufsichtsrat der DWS KGaA kontrolliert, der ein Remuneration Committee („RC“) eingerichtet hat. Das RC unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Konzernmitarbeiter. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement sowie die Übereinstimmung der Vergütungsstrategie mit der Geschäfts- und Risikostrategie des DWS-Konzerns.

Aufgabe des DCC ist die Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsrahmenwerken und Grundsätzen der Unternehmenstätigkeit, die Aufstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie die Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern. Das DCC legt quantitative und qualitative Faktoren zur Leistungsbeurteilung als Basis für vergütungsbezogene Entscheidungen fest und gibt Empfehlungen für die Geschäftsführung bezüglich des jährlichen Pools der variablen Vergütung und dessen Zuteilung zu verschiedenen Geschäftsbereichen und Infrastrukturfunktionen ab. Stimmberechtigte Mitglieder des DCC sind der Chief Executive Officer („CEO“), Chief Financial Officer („CFO“), Chief Operating Officer („COO“), und Global Head of HR. Der Head of Reward & Analytics ist nicht stimmberechtigtes Mitglied. Kontrollfunktionen wie Compliance, Anti-Financial Crime und Risk Management werden durch den CFO und den COO im DCC vertreten und sind im Hinblick auf ihre jeweiligen Aufgaben und Funktionen bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungssysteme des Konzerns angemessen einbezogen. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass es durch die Vergütungssysteme nicht zu Interessenkonflikten kommt, und andererseits die Auswirkungen auf das Risikoprofil des Konzerns überprüft werden. Das DCC überprüft das Vergütungsrahmenwerk des Konzerns mindestens einmal jährlich. Dazu gehört die Überprüfung der für die Gesellschaft geltenden Grundsätze sowie eine Beurteilung, ob aufgrund von Unregelmäßigkeiten wesentliche Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.

Das DCC wird von zwei Unter-Ausschüssen unterstützt: Dem DWS Compensation Operating Committee („COC“), das implementiert wurde, um das DCC bei der Überprüfung der technischen Gültigkeit, der Operationalisierung und der Genehmigung von neuen oder bestehenden Vergütungsplänen zu unterstützen. Dem Integrity Review Committee („IRC“), das eingerichtet wurde, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aussetzung und dem Verfall von aufgeschobenen DWS-Vergütungselementen zu prüfen und darüber zu entscheiden.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Ebene des DWS-Konzerns wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Für die Mitarbeiter der Gesellschaft gelten die Vergütungsstandards und -grundsätze der DWS-Vergütungspolitik, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen der Vergütungspolitik verwendet der Konzern, einschließlich der Gesellschaft, einen Gesamtvergütungsansatz („GV“), der Komponenten für eine fixe („FV“) und variable Vergütung („VV“) umfasst.

Der Konzern stellt sicher, dass FV und VV für alle Kategorien und Gruppen von Mitarbeitern angemessen aufeinander abgestimmt werden. Die Strukturen und Ebenen des GV entsprechen den subdivisionalen und regionalen Vergütungsstrukturen, internen Zusammenhängen sowie Marktdaten und tragen zu einer einheitlichen Gestaltung innerhalb des Konzerns bei. Eines der Hauptziele der Konzernstrategie besteht darin, nachhaltige Leistung über alle Ebenen einheitlich anzuwenden und die Transparenz bei Vergütungsentscheidungen und deren Auswirkung auf Aktionäre und Mitarbeiter im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung des DWS-Konzerns zu erhöhen. Ein wesentlicher Aspekt der Konzern-Vergütungsstrategie ist die Schaffung eines langfristigen Gleichgewichts zwischen den Interessen von Mitarbeitern, Aktionären und Kunden.

Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihren Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie den Anforderungen, der Bedeutung und dem Umfang ihrer Funktionen. Bei der Festlegung eines angemessenen Betrags für die fixe Vergütung werden das marktübliche Vergütungsniveau für jede Rolle sowie interne Vergleiche und geltende regulatorische Vorgaben herangezogen.

Mit der variablen Vergütung hat der Konzern ein diskretionäres Instrument an der Hand, mit dem er Mitarbeiter für ihre Leistungen und Verhaltensweisen zusätzlich entlohnen kann, ohne eine zu hohe Risikotoleranz zu fördern. Bei der Festlegung der VV werden solide Risikomaßstäbe durch Einbeziehung der Risikotoleranz des Konzerns, dessen Tragfähigkeit und Finanzlage sowie durch eine völlig flexible Politik im Hinblick auf die Gewährung bzw. „Nicht-Gewährung“ der VV angesetzt. Die VV besteht generell aus zwei Bestandteilen: der DWS-Komponente (im Englischen „Franchise Variable Compensation“ /​ „FVC“) und der „individuellen Komponente“. Es gibt weiterhin keine Garantien für eine VV im laufenden Beschäftigungsverhältnis.

Für das Geschäftsjahr 2021 wird die DWS-Komponente überwiegend anhand von drei Erfolgskennzahlen („Key Performance Indicators“ – „KPIs“) auf Ebene des DWS-Konzerns bestimmt: Bereinigte Aufwands-Ertrags-Relation („Cost Income Ratio“ – „CIR“), Nettomittelzuflüsse und ESG-Kriterien. Diese drei KPIs stellen wichtige Gradmesser für die Finanzziele des DWS-Konzerns dar und bilden dessen nachhaltige Leistung ab.

Daneben wird eine individuelle VV („IVV“) gewährt. Die IVV berücksichtigt zahlreiche finanzielle und nichtfinanzielle Faktoren. Dazu gehören der Vergleich mit der Referenzgruppe des Mitarbeiters und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung.

Sowohl die DWS- als auch die individuelle Komponente der VV kann in bar oder in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten im Rahmen der Konzern-Vereinbarungen in Bezug auf die aufgeschobene Vergütung ausgezahlt bzw. gewährt werden. Der Konzern behält sich das Recht vor, den Gesamtbetrag der VV, einschließlich der DWS-Komponente, auf null zu reduzieren, wenn gemäß geltendem lokalen Recht ein erhebliches Fehlverhalten, leistungsbezogene Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen oder ein nicht zufriedenstellendes Verhalten seitens eines Mitarbeiters vorliegen.

Festlegung der VV und angemessene Risikoadjustierung

Die VV-Pools des Konzerns werden einer angemessenen Anpassung der Risiken unterzogen, die die Adjustierung ex ante als auch ex post umfasst. Die angewandte robuste Methode soll sicherstellen, dass bei der Festlegung der VV sowohl der risikoadjustierten Leistung als auch der Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns Rechnung getragen wird. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der VV orientiert sich primär an (i) der Tragfähigkeit des Konzerns (das heißt, was „kann“ der DWS-Konzern langfristig an VV im Einklang mit regulatorischen Anforderungen gewähren) und (ii) der Leistung (das heißt, was „sollte“ der Konzern an VV gewähren, um für eine angemessene leistungsbezogene Vergütung zu sorgen und gleichzeitig den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern).

Der Konzern hat für die Festlegung der VV auf Ebene der individuellen Mitarbeiter die „Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung“ eingeführt. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur IVV berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des „Ganzheitliche Leistung“-Ansatzes. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die VV einbezogen.

Das DWS DCC verwendet im Rahmen eines diskretionären Entscheidungsprozesses finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen zur Ermittlung differenzierter und leistungsbezogener VV-Pools für die Geschäfts- und Infrastrukturbereiche.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS-Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS-Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2021

Trotz der anhaltenden Pandemie führte das vielfältige Angebot an Anlageprodukten und -lösungen zu neuen Rekordwerten beim Nettomittelaufkommen im Jahr 2021. Es war das dritte Jahr in Folge, in dem der DWS-Konzern seine Geschäftsergebnisse verbessern konnte und ein guter Start in Phase zwei der Unternehmensentwicklung (Transformation, Wachstum und Führung) in der die Organisation ihre strategischen Prioritäten effektiv umsetzen konnte.

Der verstärkte Fokus auf die Anlageperformance, die erhöhte Nachfrage der Anleger nach anvisierten Anlageklassen und nachhaltigen Anlagestrategien sowie erhebliche Beiträge aus strategischen Partnerschaften waren wesentliche Treiber für diesen Erfolg.

Vor diesem Hintergrund hat das DCC die Tragfähigkeit der VV für das Jahr 2021 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt.

Als Teil der im März 2022 für das Performance-Jahr 2021 gewährten VV wurde die DWS-Komponente allen berechtigten Mitarbeitern auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung des DWS-Konzerns hat für 2021 unter Berücksichtigung der beträchtlichen Leistung der Mitarbeiter und in ihrem Ermessen einen Zielerreichungsgrad von 100% festgelegt.

Identifizierung von Risikoträgern

Im Einklang mit den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit den Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der OGAW-Richtlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) hat die Gesellschaft, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft haben („Risikoträger“). Das Identifizierungsverfahren basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat. Mindestens 40% der VV für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS-Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten sind bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen unterworfen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einem VV-Betrag von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte VV in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20211)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 484
Gesamtvergütung EUR 91.151.926
Fixe Vergütung EUR 55.826.772
Variable Vergütung EUR 35.325.154
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management2) EUR 6.214.631
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 12.146.217
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.531.675

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Im Berichtszeitraum lagen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte gemäß der o.g. rechtlichen Bestimmung vor.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: AL GlobalDynamik
Unternehmenskennung (LEI-Code): 254900ZA8RG2B1DU9803
ISIN: DE000DWS29K3
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 22,04% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde::

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten allgemein zu ihrer Vergleichsgruppe in Bezug gesetzt und bei einem schlechten Vergleichsergebnis ausgeschlossen,
(4) Umstrittene Sektoren und kontroverse Tätigkeiten und/​oder kontroverse Waffen.

Die oben genannten Ausschlusskriterien werden im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen? “ detailliert beschrieben.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

Die Vermögensgegenstände erhielten in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei „A“ die beste Bewertung war und „F“ die schlechteste Bewertung war.

Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
ESG-Qualitätsbewertung A 98,72% des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung B 0% des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung C 0% des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung D 0% des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung E 0% des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung A 47,9,% des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung B 21,77% des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung C 29,06% des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung D 0% des Portfoliovermögen
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung E 0% des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung F 0% des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung A 74,5% des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung B 15,09% des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung C 9,14% des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung D 0% des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung E 0% des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung A 0% des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung B 0% des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung C 0% des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung D 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an umstrittenen Sektoren
Atomenergie C 0,93% des Portfoliovermögens
Atomenergie D 0% des Portfoliovermögens
Atomenergie E 0% des Portfoliovermögens
Atomenergie F 0 % des Portfoliovermögens
Dienstleistungen für Ölschiefer C 0% des Portfoliovermögens
Dienstleistungen für Ölschiefer D 0 % des Portfoliovermögens
Dienstleistungen für Ölschiefer E 0 % des Portfoliovermögens
Dienstleistungen für Ölschiefer F 0 % des Portfoliovermögens
Förderung von Kohle oder Öl C 0% des Portfoliovermögens
Förderung von Kohle oder Öl D 0% des Portfoliovermögens
Förderung von Kohle oder Öl E 0 % des Portfoliovermögens
Förderung von Kohle oder Öl F 0 % des Portfoliovermögens
Glücksspiel C 0% des Portfoliovermögens
Glücksspiel D 0 % des Portfoliovermögens
Glücksspiel E 0 % des Portfoliovermögens
Glücksspiel F 0 % des Portfoliovermögens
Kohle C 0,62% des Portfoliovermögens
Kohle D 0% des Portfoliovermögens
Kohle E 0 % des Portfoliovermögens
Kohle F 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand C 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand D 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand E 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand F 0 % des Portfoliovermögens
Ölschieferexploration C 0 % des Portfoliovermögens
Ölschieferexploration D 0 % des Portfoliovermögens
Ölschieferexploration E 0 % des Portfoliovermögens
Ölschieferexploration F 0 % des Portfoliovermögens
Pornografie C 0 % des Portfoliovermögens
Pornografie D 0 % des Portfoliovermögens
Pornografie E 0 % des Portfoliovermögens
Pornografie F 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie C 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie D 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie E 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie F 0 % des Portfoliovermögens
Tabak C 0 % des Portfoliovermögens
Tabak D 0 % des Portfoliovermögens
Tabak E 0 % des Portfoliovermögens
Tabak F 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen C 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an kontroversen Waffen
Abgereicherte Uranmunition D 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition E 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition F 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen D 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen E 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen F 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition D 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition E 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition F 0 % des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2-Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt. Die CO2- Emissionen eines Emittenten werden durch seinen Unternehmenswert einschließlich liquider Mittel (EVIC) normalisiert 215,83
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität in Tonnen CO2-Emissionen pro Million Einkommen EUR 598,24
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 2,23 % des Portfoliovermögens
PAII – 08. Emissionen in Wasser In Oberflächengewässer eingeleitete Abwässer (in Tonnen) als Folge von Industrie- oder Produktionstätigkeiten. 65,54
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0,14 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 30. Dezember 2022

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators – PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die überwiegend auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter Wertpapierkategorien (wie Derivaten), eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen ändern.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU-Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“). Diese nachhaltigen Investitionen trugen zumindestens einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)-Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen haben, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:
-Ziel 1: Keine Armut
– Ziel 2: Kein Hunger
– Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
– Ziel 4: Hochwertige Bildung
– Ziel 5: Geschlechtergleichheit
– Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
– Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
– Ziel 10: Weniger Ungleichheit
– Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
– Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
– Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
– Ziel 14: Leben unter Wasser
– Ziel 15: Leben an Land
Die Gesellschaft nutzte Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und internen Bewertungen (auf Grundlage einer festgelegten Bewertungsmethodik), um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung nachhaltig ist. Wirtschaftliche Tätigkeiten, die einen positiven Betrag zu den UN-SDGs leisten, wurden nach Umsatz, Investitionsaufwendungen („CapEx“ – Capital Expenditure) und/​oder betrieblichen Aufwendungen („OpEx“ – Operational Expenditure) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die wirtschaftliche Tätigkeit erst dann als nachhaltig, wenn das Unternehmen zudem positiv bei der DNSH-Bewertung (Do Not Significantly Harm bedeutet keine erhebliche Beeinträchtigung) abschnitt und auch die Prüfung des Mindestschutzes („Safeguard Bewertung“) erfolgreich durchlief.

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, beurteilt, ob durch eine Wirtschaftstätigkeit, die zu einem UN-SDG beiträgt, eines oder mehrere andere ökologische oder soziale Ziele erheblich beeinträchtigt werden. Wird eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, besteht die Wirtschaftstätigkeit die DNSH-Bewertung nicht und kann damit nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Die Safeguard Bewertung untersucht, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang steht. Dies umfasst Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des United Nations Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen, bei denen schwerste Verstöße gegen eine dieser internationalen Normen festgestellt und bestätigt wurden, bestehen die Safeguard- Bewertung nicht und ihre Wirtschaftstätigkeiten können nicht als nachhaltig eingestuft werden.

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen der siebzehn UN-SDGs variierte je nach den tatsächlichen Anlagen im Fondsvermögen.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war integraler Bestandteil der Feststellung, ob eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung vorlag.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden alle verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen aus Tabelle 1 sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob eine Anlage die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Die Safeguard-Bewertung war integraler Bestandteil der Feststellung, ob eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung vorlag. Im Rahmen der Safeguard-Bewertung stellte die Gesellschaft fest, ob Unternehmen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen und UN-Leitprinzipien standen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:
– CO2-Fußabdruck (Nr. 2);
– THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird (Nr. 3);
– Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (Nr. 4);
– Emissionen in Wasser (Nr. 8);
– Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und
– Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14)
Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden durch die Ausschlussstrategie des Fonds berücksichtigt. Für nachhaltige Investitionen wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen darüber hinaus auch in der DNSH-Bewertung berücksichtigt.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. Januar 2022 bis zum 30. Dezember 2022
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
Xtrackers MSCI World ESG UCITS ETF 1C Aktienfonds 17,8% Irland
Xtrackers MSCI USA ESG UCITS ETF 1C Aktienfonds 15,4% Irland
Xtrackers MSCI Europe ESG UCITS ETF 1C Aktienfonds 14,8% Irland
Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG UCITS ETF 1C Aktienfonds 12,8% Irland
Xtr USD Corp Bd SRI PAB UCITS ETF 2C – EUR Hd Aktienfonds 7,7% Irland
DWS Invest ESG Euro High Yield XC Aktienfonds 7,7% Luxemburg
Xtr II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF 1D Aktienfonds 7,1% Luxemburg
Xtrackers MSCI Japan ESG UCITS ETF 1C Aktienfonds 6,7% Irland
Xtra. ESG USD EM Bd.Quality W. UCITS ETF 2D-EUR H. Aktienfonds 5,0% Irland
Xtrackers II EUR High Yield Corp. Bd. UCITS ETF 1D Aktienfonds 3,5% Luxemburg

für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 30. Dezember 2022

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 97,88% des Portfoliovermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 98,72%% in Vermögensgegenstände an, die den ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 22,04%% wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).
1,28% der Vermögensgegenstände des Fonds erfüllten die ESG-Standards nicht (#2 Andere Investitionen).

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Die Investitionen wurden in den nachfolgend genannten Sektoren getätigt:

Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​Emittenten In % desPortfoliovermögens
Indexfonds 85,6%
Rentenfonds 13,1%
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 2,2%

Stand: 30. Dezember 2022

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

WURDE MIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Aufgrund des Mangels an verlässlichen Daten bestand kein Mindestmaß für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform waren. Daher betrug der aktuelle Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung), 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Mindestanteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es bestand kein separater Mindestanteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, der mit der EU-Taxonomie nicht konform war. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologischen oder sozialen Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 22,04% des Wertes des Fonds.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen zwischen ökologisch und sozial nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen jedoch insgesamt 22,04% des Wertes des Fonds.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen alle Vermögensgegenstände, die nicht den ESG-Standards entsprachen. Diese konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Es gab bei den „Anderen Investitionen“ keinen ökologischen oder sozialen Mindestschutz.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Multi-Asset-Strategie als Hauptanlagestrategie. Dabei wurde das Fondsvermögen insbesondere in Anteile oder Aktien an anderen Investmentvermögen (beispielsweise börsengehandelte Indexfonds, „ETF“ – Exchange- Traded Funds) gemäß § 196 KAGB investiert. Ebenso konnten Wertpapiere gemäß §193 KAGB erworben werden. Bis zu 49% des Wertes des Fonds durften in Geldmarktinstrumenten, Geldmarktfonds und Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur angelegt werden.
Weitere Details der Hauptanlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts entnommen werden.

Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Teilfonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der ESG-Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht.

ESG-Bewertungsmethodik
Mindestens 75% des Wertes des Fonds mussten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die definierte ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Merkmale erfüllten. Dabei wurden entsprechende Anlagegrenzen in den Besonderen Anlagebedingungen festgelegt und durch die Gesellschaft überwacht.

Um festzustellen, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ESG-Standards erfüllten, bewertete eine unternehmensinterne ESG-Datenbank Vermögensgegenstände nach ESGKriterien, unabhängig von wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Die ESG-Datenbank verarbeitete ESG-Daten mehrerer ESG-Datenanbieter sowie öffentlicher Quellen, und berücksichtigte interne Bewertungen nach einer definierten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik. Die ESG-Datenbank beruhte daher zum einen auf Daten und Zahlen und zum anderen auf Beurteilungen, die Faktoren berücksichtigten, die über die verarbeiteten Zahlen und Daten hinausgingen, wie zum Beispiel zukünftige erwartete ESG-Entwicklungen, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und Entscheidungen des Emittenten.

Die Vermögensgegenstände erhielten in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei „A“ die beste Bewertung war und „F“ die schlechteste Bewertung war. Die ESG-Datenbank nutzte zur Beurteilung, ob ESG-Standards bei den Vermögensgegenständen vorlagen, unterschiedliche Bewertungsansätze, unter anderem:
-Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung
Die ESG-Datenbank bewertete das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitragen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt sind, besser bewertet.

-Norm-Bewertung
Die ESG-Datenbank bewertete das Verhalten von Emittenten zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des United Nations Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie das Verhalten im Rahmen allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik.

-ESG-Qualitätsbewertung
Die ESG-Datenbank unterschied zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten. Für Unternehmen verglich die ESG-Datenbank Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität. Die ESGQualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik.
Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen „best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die Vergleichsgruppe wurde aus Unternehmen aus dem gleichen Sektor aus der gleichen Region gebildet. Die im Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.
Für Staaten bewertete die ESG-Datenbank die ganzheitliche Regierungsführung unter anderem unter Berücksichtigung der Bewertung der politischen und bürgerlichen Freiheiten.

– Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren
Die ESG-Datenbank definierte bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten als relevant. Als relevant wurden Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten definiert, die die Produktion oder den Vertrieb von Produkten in einem umstrittenen Bereich betrafen („kontroverse Sektoren“). Als kontroverse Sektoren waren zum Beispiel die zivile Schusswaffenindustrie, die Rüstungsindustrie, Tabakwaren und Erwachsenenunterhaltung definiert.
Als relevant wurden weitere Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten definiert, die die Produktion oder den Vertrieb von Produkten in anderen Bereichen betrafen. Weitere relevante Bereiche waren zum Beispiel Kernenergie oder Abbau von Kohle und kohle-basierte Energiegewinnung.
Die ESG-Datenbank berücksichtigte bei der Bewertung von Emittenten den Anteil am Gesamtumsatz, den die Emittenten in den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten erzielten. Je niedriger der prozentuale Anteil des Umsatzes aus den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten war, desto besser war die Bewertung.
– Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“
Die ESG-Datenbank bewertete die Beteiligung eines Unternehmens an kontroversen Waffen. Zu kontroversen Waffen zählten beispielsweise Antipersonenminen, Streumunition, Waffen aus abgereichertem Uran, Nuklearwaffen, chemische und biologische Waffen. Emittenten wurden vor allem nach dem Grad ihrer Beteiligung unter anderem bei der Produktion von kontroversen Waffen und ihren Bauteilen bewertet.
– Bewertung von Investmentanteilen
Die ESG-Datenbank bewertete Investmentanteile gemäß der ESG Qualitäts-Bewertung (ausgenommen der Bewertung von Staaten), Klima- und Transitionsrisiko- und Norm-Bewertung. Bankguthaben wurden nicht bewertet. Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögenswerten, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten.
Die jeweiligen Bewertungen des Vermögensgegenstands wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte der Vermögensgegenstand in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnte der Vermögensgegenstand nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet gewesen wäre. Vermögensgegenstände, die in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine Bewertung von A-D hatten, in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren sowie in der Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ eine Bewertung von A-C hatten, erfüllten die ESG-Standards. Bis zu 15% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine ESG-Qualitätsbewertung von D haben. In Vermögensgegenstände, die eine ESG-Qualitätsbewertung von E haben, wird nicht angelegt.
Bis zu 5% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung von E haben. Bis zu 5% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine Norm-Bewertung von E haben.
In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D oder E in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren sowie in der Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ hatten, wurde nicht angelegt. Davon ausgenommen sind Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D hatten, soweit diese im Zusammenhang mit dem Abbau von Kohle und kohle-basierter Energiegewinnung standen.
Zudem galt ausdrücklich für den Fonds, dass Vermögensgegenstände ausgeschlossen waren, die von Emittenten ausgegeben wurden, deren Umsätze
– aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonventionen) von geächteten Waffen generierten,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) generierten,
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl generierten,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generierten.
In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D oder E in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren von Tabakwaren und zivilen Schusswaffen hatten, wurde nicht angelegt.
In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von E in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren von Rüstungsindustrie hatten, wurde nicht angelegt.
In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D oder E in der Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ hatten, wurde nicht angelegt.
In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von E in der Staaten-Bewertung hatten, wurde nicht angelegt.
In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von F in einem Bewertungsansatz hatten, wurde nicht angelegt.
Bis zu 25% des Wertes des OGAW-Sondervermögens konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die den ESG Standards nicht entsprachen oder nicht bewertet wurden.
Zusätzlich stellte die Gesellschaft fest, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung darstellte.
Mindestens 15% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 Nummer 17 der Offenlegungsverordnung angelegt, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitrugen, wobei die nachhaltigen Investitionen die oben genannten ESG-Standards erfüllten.
Die Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor. Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es wurde kein Index als Referenzwert festgelegt.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31.Dezember2022 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​ footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

AL GlobalDynamik (https:/​/​www.dws.de/​gemischte-fonds/​de000dws29k3-al-globaldynamik)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

 

Frankfurt am Main, den 18. April 2023

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens AL GlobalDynamik – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 18. April 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Neuf
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

 

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