Ende der Energiepreisbremse

Last Updated: Freitag, 22.12.2023By Tags: ,

Das Auslaufen der Energiepreisbremsen für Strom und Gas sowie der Mehrwertsteuersenkung für Gas zum Jahresende erfordert von Verbrauchern Überlegungen zu den steigenden Energiekosten. Die seit Anfang 2023 geltende Begrenzung von Gas- und Strompreisen endet im Januar 2024, weshalb ein Vergleich verschiedener Anbieter ratsam ist.

Die Energieexpertin Eva Langhein von der Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, bei Vertragsprüfungen den Arbeits- und Grundpreis zu berücksichtigen und Vergleichsportale im Internet neutral zu nutzen. Ein festgelegter Stichtag für einen Anbieterwechsel existiert nicht. Ein Wechsel ist bei Vertragsende oder bei Preisanpassungen des Anbieters möglich. Es ist ratsam, Boni bei Vergleichsportalen zu deaktivieren, um verfälschte Vergleichswerte zu vermeiden.

Grundversorgungsverträge haben keine feste Laufzeit, jedoch gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Etwa zwei Drittel der Haushaltskunden in Deutschland befinden sich in einem Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Langhein betont, dass ein Grundversorgungsvertrag nicht automatisch die günstigste Option ist, und rät dazu zu prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Langhein weist darauf hin, dass die Netznutzungsgebühren im Jahr 2024 voraussichtlich ansteigen werden. Diese Gebühren, die etwa ein Fünftel der Stromrechnung ausmachen, sind der Preis für die Bereitstellung des Stroms durch den Netzbetreiber. Ein regionaler Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich.

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