Rundfunkbeitrag

Last Updated: Freitag, 17.11.2023By Tags: ,

Der Rundfunkbeitrag, der von unabhängigen Finanzexperten vorläufig auf 18,94 Euro monatlich empfohlen wird, steht vor einer möglichen Erhöhung um 58 Cent ab 2025. Dies geht aus einem Entwurf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor, der kürzlich bekannt wurde. Die KEF plant, Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abzugeben, die das letzte Wort in Bezug auf die Beitragshöhe haben. Sie müssen jedoch eng an der Empfehlung der KEF ausgerichtet sein.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, bestehend aus ARD, ZDF und Deutschlandradio, wird hauptsächlich aus den Einnahmen des Rundfunkbeitrags finanziert, den Haushalte und Unternehmen entrichten. Im Jahr 2022 beliefen sich diese Einnahmen auf 8,4 Milliarden Euro für die Medienanstalten. Die Beitragshöhe ist in einem Staatsvertrag festgelegt, der die einstimmige Zustimmung aller Bundesländer erfordert.

Die mögliche Empfehlung einer Beitragserhöhung könnte jedoch auf Widerstand stoßen, da mehrere Ministerpräsidenten bereits im Vorfeld deutlich gemacht haben, dass sie eine Erhöhung aufgrund mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung ablehnen werden. Sollten diese Bundesländer gegen eine Erhöhung votieren, könnte dies zu einem Konflikt führen, der vor dem Bundesverfassungsgericht landet.

Ein Argument gegen die Beitragserhöhung ist auch der Skandal beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der im Sommer 2022 aufgrund von Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung in eine Krise geriet. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch, und es läuft ein Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag.

Einige Landespolitiker, die gegen die Erhöhung sind, verweisen darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Reformbemühungen nicht ausreichend vorangetrieben haben, um die Beitragsstabilität zu gewährleisten. Sie betonen, dass allein die Inflation zu gestiegenen Kosten geführt habe. Die aktuelle Periode des Rundfunkbeitrags läuft bis Ende 2024, und mindestens bis dahin gilt der monatliche Beitrag von 18,36 Euro.

Bereits in der Vergangenheit wurde der Streit um eine Beitragserhöhung vor das Bundesverfassungsgericht gebracht, als das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestimmt hatte. Damals wurde die Erhöhung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro vom Bundesverfassungsgericht durchgesetzt, und Sachsen-Anhalt wurde gerügt.

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