Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Michael G., Christian H. und Ivica A.

Staatsanwaltschaft Mannheim 626 Js 4283/14

Die Staatsanwaltschaft Mannheim führt unter Az. 626 Js 4283/14 ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges.

Neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung wird zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden Vermögenswerte der Beschuldigten gemäß §§ 111 b ff StPO aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mannheim vom 17.09.2014, Az. 41 Gs 1468/15 und aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mannheim vom 22.09.2014, Az. 41 Gs 1500/14 gesichert.

Die Angeschuldigten Michael G., Christian H. und – ab April 2014 – Ivica A. verkauften in den Jahren 2012 bis 2015 über verschiedene, von ihnen beherrschte „Briefkastengesellschaften“ entweder gegen Vorkasse nicht vorhandene Waren – häufig Kunststoffprodukte oder Elektrogeräte – in der Absicht, die entsprechende Ware nicht zu liefern und die eingehenden Zahlungen für sich zu behalten oder sie verpfändeten wertlose Ware, in der Absicht, diese nicht auszulösen. Spiegelbildlich bestellten sie auch Waren oder Dienstleistungen in der Absicht, diese nach Lieferung bzw. Erbringung nicht zu bezahlen und gewinnbringend weiterzuverkaufen, um entsprechende Aufwendungen zu ersparen. Zunächst fand der Ein- und Verkauf, die Bestellung oder Verpfändung über die Unternehmen Immo-Quiz GmbH mit Sitz in Berlin und die zuletzt in der Besselstraße 25, 68219 Mannheim, ansässige Cash Your Goods GmbH statt. Nachdem aufgrund fehlender Bonität mit diesen juristischen Personen keine Geschäfte mehr getätigt werden konnten, wurden die Aktivitäten über die Four Star Distribution Europe AG mit Sitz in der Schweiz fortgesetzt. Daneben bediente man sich auch der nicht-existenten Firma Loga Media GmbH. Soweit erlangte Ware weiterverkauft wurde, erfolgte dies vornehmlich über die Setia Energy Trading und Contracting GmbH, die Setia Handels GmbH, die Astora Großhandels GmbH, die Astora Holding GmbH (auch als Astora Handels GmbH, Astora Handels- und Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Astora Handels- und Beteiligungs GmbH oder als Astora GmbH bezeichnet). Nachdem Christian H. am 07.05.2014 verhaftet wurde, setzte Michael G., der schon zuvor die treibende Kraft gewesen war, die Taten – teils alleine unter dem Aliasnamen „Henri Groth“ agierend, teils gemeinsam mit Ivica A. sowie mit der gesondert Verfolgten Doris K. – fort. Er bediente sich nunmehr – neben den maßgeblich von ihm gesteuerten Unternehmen Setia Energy Trading und Contracting GmbH, Setia Handels GmbH, Astora Großhandels GmbH und Astora Holding GmbH – der BMG Holding AG mit Sitz in der Schweiz sowie der City Center Etoile Sàrl mit Sitz in Luxemburg.

Die staatsanwaltschaftliche Sicherungsmaßnahme und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechtechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Geschädigte Personen mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Mannheim, L 10, 11-12, 68161 zum Az. 640 AR 890/14 in Verbindung setzen.

Hutter, Rechtspfleger

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