Wild Bunch

WILD BUNCH AG

Berlin

WKN: A13SXB
ISIN: DE000A13SXB0

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Beschlussfassungen der Hauptversammlung über die Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien sowie die Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen durch Ausgabe neuer Aktien
jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Beschlussfassung über Einziehung von Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der Wild Bunch AG, Berlin (die „Gesellschaft“) hat am 26. September 2018 unter Tagesordnungspunkt 10 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 81.763.015,00, eingeteilt in 81.763.015 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie, um EUR 15,00 auf EUR 81.763.000,00, eingeteilt in 81.763.000 Stückaktien, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG durch Einziehung von fünfzehn Stückaktien, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft unentgeltlich von einem Aktionär zur Verfügung gestellt worden sind. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zweck, für die ebenfalls in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. September 2018 zu beschließende Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein teilbares Zusammenlegungsverhältnis zu schaffen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses über die Kapitalherabsetzung im Wege der vereinfachten Einziehung von fünfzehn Aktien ist unter Tagesordnungspunkt 10 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger vom 20. August 2018 veröffentlicht worden ist.

Ankündigung Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. September 2018 hat darüber hinaus unter Tagesordnungspunkt 12 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach erfolgter Kapitalherabsetzung um EUR 3.600.000,00 gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 3.600.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00 ausgegeben, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 3.600.000,00. Gegenstand der Sacheinlage sind sämtliche Forderungen und Rechte aus den von der Gesellschaft emittierten 8% Inhaberschuldverschreibungen 2016/2019 im Gesamtnennbetrag von EUR 18.000.000,00 (die „Schuldverschreibungen“), eingeteilt in 180 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 100.000,00 (die „Wild Bunch-Anleihe 2016“). Hierzu haben die Gläubiger der Wild-Bunch-Anleihe 2016 (die „Anleihegläubiger“) ihre Schuldverschreibungen durch Beschlüsse im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung nach dem Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2512 in Erwerbsrechte auf die neue Aktien der Gesellschaft umgetauscht. Zur Zeichnung und Übernahme sämtlicher 3.600.000 neuen Aktien wird ausschließlich die Quirin Privatbank AG mit Sitz in Berlin in ihrer Funktion als Abwicklungsstelle mit der Verpflichtung zugelassen, die neuen Aktien den Anleihegläubigern zum Erwerb anzubieten.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Einbringung der von der Gesellschaft begebenen 8% Inhaberschuldverschreibungen 2016/2019 ist unter Tagesordnungspunkt 12 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger vom 20. August 2018 veröffentlicht worden ist.

Ferner hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. September 2018 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um weitere EUR 18.298.680,00 gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 18.298.680 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von je EUR 1,00 ausgegeben, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 18.298.680,00. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Zur Zeichnung und Übernahme sämtlicher 18.298.680 neuen Aktien wird ausschließlich die Voltaire Finance B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, Geschäftsanschrift: Schiphol Boulevard 127, G4.02, 1118 BG Schiphol, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer KVK 71800611 (der „Investor“), zugelassen. Der Investor bringt Forderungen aus französischen Bankdarlehen und Investitionsverträgen gegen Gesellschaften des Wild-Bunch-Konzerns aus abgetretenem Recht als Sacheinlage in die Wild Bunch AG ein.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einbringung von Forderungen aus französischen Bankdarlehen und Investitionsverträgen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ist unter Tagesordnungspunkt 13 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger vom 20. August 2018 veröffentlicht worden ist.

Berlin, im September 2018

Wild Bunch AG

Der Vorstand

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