BaFin Anordnung: Klaus Wolfschmidt muß unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abzuwickeln

Last Updated: Mittwoch, 15.06.2016By Tags: , , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Klaus Wolfschmidt, Stegaurach, mit Bescheid vom 11. Dezember 2015 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Herr Wolfschmidt muss die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen.

Herr Wolfschmidt nahm Gelder von Anlegern auf der Grundlage individueller mündlicher Darlehensverträge zur Anlage in Kunstgegenstände und andere Anlagen entgegen. Er verpflichtete sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Anleger. Mit der Annahme der Gelder auf der Grundlage der mündlichen Darlehensverträge betreibt Herr Wolfschmidt das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisiert (02.06.2016)

Die BaFin geht aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen davon aus, dass Herr Wolfschmidt seiner Verpflichtung in der oben beschriebenen Weise vollständig nachgekommen ist.

Aktualisiert (09.06.2016)

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

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