BWF Stiftung: Haftungsklagen gegen ehemaligen Rechtsbearter der Stiftung vom OLG Köln abgewiesen

Last Updated: Samstag, 11.11.2023By Tags:

Nach einer umfangreich durchgeführten Beweisaufnahme hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) Mitte Juli 2018 eine Vielzahl von Klagen geschädigter Anleger der betrügerischen Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung BWF gegen einen vermeintlich verantwortlichen Hintermann, einen Berliner Rechtsanwalt, auch in zweiter Instanz abgewiesen.

Zuvor hatte das Kölner Landgericht schon keine Verantwortung des Juristen erkennen können. Bitter für die Opfer ist vor allem, dass sie selbst in einigen Verfahren von Anwälten vertreten wurden, die Schadenersatzklagen gegen Vermittler und Berater entweder nicht führen wollten oder diesem Vorgehen keine Chancen einräumten. Derartige Klagen sind aber ganz im Gegenteil deutschlandweit fast ausnahmslos erfolgreich gewesen. Jetzt drohen diese Ansprüche zum 31.12.2018 zu verjähren.

Vorgehen gegen BWF-Vermittler weiter erfolgreich – Verjährung droht zum 31.12.2018 – Betroffene Anleger aufgepasst!

Schadensersatzansprüche geltend machen – Vorsicht Verjährung

Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Vermittlern für seine Mandanten erfolgreich in die Haftung genommen hat, erklärt: „Ein Schadenersatzanspruch verjährt drei Jahre, nachdem man von den Tatsachen Kenntnis erlangt hat, die ihn begründen, und zwar am Ende des Jahres. Bis dahin muss die Verjährung durch eine Klage oder z.B. Vergleichsverhandlungen unterbrochen werden. Die Betrügereien rund um die BWF sind in 2015 bekannt geworden, so dass Verjährung spätestens Ende 2018 droht. Wer jetzt noch nicht gegen seinen Vermittler vorgegangen ist, sollte sich beeilen, auch wenn eine Rechtschutzversicherung nicht vorliegt oder diese keinen weiteren Prozess – neben einem verlorenen gegen vermeintlich verantwortliche Hinterleute – mehr zahlen will. Die Vermittler sind vielfach gut beraten, auch außergerichtlich wesentliche Vergleichssummen zu zahlen. Gewinnen könnten sie einen Prozess vor Gericht unserer Beobachtung nach jedenfalls kaum“, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

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