Insolvenz KA Umzugslogistik GmbH

Last Updated: Donnerstag, 08.02.2024By Tags:

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Im Insolvenzantragsverfahren der KA Umzugslogistik GmbH aus Quakenbrück hat das Amtsgericht Bersenbrück am 08. Februar 2024 mehrere vorläufige Maßnahmen ergriffen. Um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren, wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Tanja Kreimer als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Des Weiteren dürfen Verfügungen des Unternehmens nur mit ihrer Zustimmung erfolgen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind vorerst untersagt, und die Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Unternehmensgelder zu verwalten und Geschäftsräume zu betreten. Die Entscheidung sieht auch vor, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin das Geschäft fortführen kann, und regelt den Umgang mit Arbeitsverhältnissen. Diese Anordnungen sind getroffen worden, um eine Verschlechterung der Vermögenslage des Unternehmens zu verhindern und eine mögliche Fortführung des Betriebs zu ermöglichen. Betroffene Parteien haben das Recht, gegen diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen.

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