Insolvenz Up Mobility Service GmbH

Last Updated: Donnerstag, 08.02.2024By Tags:

8 IN 65/14

In einem aktuellen Verfahren hat die Up Mobility Service GmbH, ansässig in Stuttgart und vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Primorac, beim Amtsgericht Stuttgart (Registernummer HRB 742761) einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt.

Um das Vermögen der Firma vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht am 8. Februar 2024 um 12:00 Uhr folgende vorläufige Maßnahmen angeordnet:

1. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Firma sind vorerst untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend ausgesetzt.
2. Dr. Tibor Daniel Braun wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Unter seiner Aufsicht dürfen Verfügungen über das Vermögen der Firma nur mit seiner Zustimmung getätigt werden. Er hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten und zu prüfen, ob es die Verfahrenskosten decken kann.

Zudem wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankkonten und Außenstände der Firma zu verwalten und einzuziehen. Schuldnern der Firma ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Firma zu leisten; stattdessen sollen diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter gerichtet werden.

Das Gericht hat den vorläufigen Insolvenzverwalter auch beauftragt, die Geschäftsräume der Firma zu betreten, Einblick in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und als Sachverständiger die Aussichten für eine Unternehmensfortführung zu prüfen.

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden und muss von dem Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein.

Rechtsbehelfe können auch elektronisch eingereicht werden, wobei eine Einreichung per E-Mail nicht zulässig ist. Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen in der Regel elektronisch übermittelt werden.

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