Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Magazin „Der Verbraucherberater“ durch die Firma M.M. Ass. Service e. K.

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6804 Js 1/13) gegen die o.g. Beschuldigten ist im Zusammenhang mit der betrügerischen Übersendung von Nachnahmesendungen mit sog. Telefonblockern und/oder dem Magazin „Der Verbraucherberater“ durch die Firma M.M. Ass. Service e. K. folgender Vermögenswert durch das Amtsgericht Hamburg beschlagnahmt worden:

 

Forderung gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus Kontoguthaben, vorläufig verwahrt auf dem Verwahrkonto „Rückgewinnungshilfe“ der Justizkasse Hamburg (55.291,23 €).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 961 beträgt und der Gesamtschaden sich auf mehr als 140.000 € beläuft.

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die zivilprozessuale Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf. Dies ist derzeit das Amtsgericht Hamburg, Abt. 164, Az. 164 Gs 8/13 (Anschrift: Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg). Der Verletzte kann auch schon vor der nach § 111g StPO erforderlichen Zulassung der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung wirksame Vollstreckungs- oder Vollziehungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners unternehmen.

6804 Js 1/13

gez. Dr. Ude, Staatsanwältin

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